Anlageberatung · Dreikönigstraße 13 · 79102 Freiburg im Breisgau · Telefon 0761 / 88 148 748

Die Steuervorteile der Rürup-Rente lassen sich nur noch nutzen, wenn der Versicherte dem Anbieter eine Datenübermittlung an den Fiskus erlaubt.

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Weder Hinterbliebenenrente noch gesetzliche Altersrente dürfen voll auf die betriebliche Altersversorgung (BAV) angerechnet werden. Verrechnungsklauseln müssen dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer entsprechen (Urteil Bundesarbeitsgerichts (BAG) – Az. 3 AZR 97/08 und 3 AZR 80/08).

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